Arbeitszeugnis - Geheimsprache der Personaler - Informationen & Meinungen



Arbeitszeugnis - Geheimsprache der Personaler

Das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat jeder Mitarbeiter, egal aus welchem Grund er das Unternehmen verlässt. Das qualifizierte Arbeitszeugnis unterscheidet sich von dem einfachen Arbeitszeugnis darin, dass dies das genaue Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters sowie sein Verhalten und seine Leistung beschreibt.

Auf den ersten Blick wirken die Formulierungen in einem Arbeitszeugnis immer positiv; Insider können jedoch aus den einzelnen Sätzen Rückschlüsse führen, die nicht immer positiv für den Mitarbeiter sind. Während beispielsweise die Aussage “Der Mitarbeiter hat die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt” so viel bedeutet wie Note Eins reicht ” …. stets zu unserer vollen Zufriedenheit …” nur noch für Note Zwei. Laien erkennen diesen kleinen, aber feinen Unterschied im Arbeitszeugnis kaum. Um dieses Beispiel weiterzuführen, würde Note Drei der Aussage ” … zu unserer vollen Zufriedenheit …” entsprechen und ” …hat die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt” reicht gerade einmal für Note Vier.

Durch Hinzufügen oder Weglassen eines einzigen Wortes kann so die Bedeutung des gesamten Arbeitszeugnisses kippen.
Natürlich werden auch negative Beurteilungen durch die Personalabteilung so verpackt, dass sie auf den ersten Blick positiv erscheinen. Bewirbt man sich aber mit solch einem Arbeitszeugnis, weiß der potentielle zukünftige Arbeitgeber aber natürlich sofort, was sich hinter den Formulierungen versteckt. Negative Äußerungen in einem Arbeitszeugnis sind laut Rechtsprechung verboten, da sie die berufliche Zukunft des Arbeitgebers gefährden könnten. Daher hat sich eine gewisse Zeugnissprache entwickelt, die mit feinen Nuancen bei den Wörtern arbeitet.

Folgende Beurteilungen der Leistung eines Arbeitnehmers lesen sich zwar auf den ersten Blick gut, verstecken aber dennoch Kritik. “Er zeigte für seine Arbeit Verständnis” etwa bedeutet nichts weiter, als dass der Mitarbeiter nicht viel geleistet hat. Die Aussage “Er bemühte sich, seinen Aufgaben gerecht zu werden.” wiederum sagt aus, dass der Arbeitnehmer zwar gewillt war, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen, ihm dies aber nicht gelang.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Punkte, die absichtlich weggelassen werden, negativ zu werten sind. Auch Formulierungen zu einigen Verhaltensweisen, welche eigentlich selbstverständlich sind, sind mit Vorsicht zu genießen. Wird beispielsweise speziell auf die Pünktlichkeit hingewiesen, kann man davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer es mit dieser nicht immer sehr genau nahm. Der Hinweis auf Einfühlungsvermögen wiederum kann auf eine private Beziehung zwischen Arbeitskollegen hindeuten.

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