Arbeitszeugnis - Geheimsprache der Personaler
Donnerstag, den 15. Juli 2010Das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat jeder Mitarbeiter, egal aus welchem Grund er das Unternehmen verlässt. Das qualifizierte Arbeitszeugnis unterscheidet sich von dem einfachen Arbeitszeugnis darin, dass dies das genaue Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters sowie sein Verhalten und seine Leistung beschreibt.