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Die PKV als zweckmäßige Alternative zur GKV

Posted by admin On Mai - 14 - 2007

In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Arten der Krankenversicherung. Zum einen die gesetzliche und dann die private. Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis. Dies hat unter anderem zur Folge, dass zwischen den Krankenkassen ein positiver Wettbewerb herrscht und diese flexibler sind als die gesetzlichen Versicherungen. Nicht zuletzt aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Struktur. Für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Vorher sollte man sich allerdings der Vor- und Nachteile des Wechsels bewusst sein. Nicht zuletzt da eine Rückkehr in die gesetzliche wiederum nur unter Voraussetzung mehrerer Bedingungen möglich und zulässig ist.
Grundvoraussetzung für den möglichen Wechsel ist der Arbeitsstatus. Beamte, Selbständige steht der Wechsel grundsätzlich offen. Für Arbeitsnehmer gilt, dass sie ab 2007 einen Mindestlohn von 47.700 Euro p.a. bzw. 3.975 Euro monatlich vorweisen müssen.
Bevor eine PKV einen zukünftig Versicherten annimmt hat die sie aufgrund des 16 I VVG ein Recht gegenüber dem Antragenden auf eine vorvertragliche Anzeigepflicht. D.h. dass der Antragsteller Auskunft über seinen Gesundheitszustand sowie künftige, bereits bekannte, Operationen und Behandlungen geben muss. Ein Verschweigen kann unter Umständen als Kündigungsrecht und Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht werden. Somit muss diese Aussage nach bestem Wissen abgegeben werden.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht wird auch zur Berechnung des Tarifes zugrunde gelegt. Die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung wird nicht, wie bei den gesetzlichen, aufgrund des Einkommens vorgenommen, sondern, durch die Faktoren des Eintrittsalters, des Geschlechtes sowie des Gesundheitszustandes.
Dies kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Vorteil ist insbesondere, dass es verschiedene Tarifmodelle gibt die damit individuell auf den Versicherten abgestimmt werden können. So kann jemand, der selten zum Arzt geht, Beiträge geringer halten indem er eine Selbstbeteiligung wählt oder eine sparsame Verwendung der Angebote wahrnimmt. Negativ wirkt sich dies allerdings für all jene aus die chronische Krankheiten aufweisen oder aus sonstigen Gründen öfter einen Arzt aufsuchen müssen. Und dies nur unter der Prämisse, dass sie überhaupt bei der PKV aufgrund ihres Krankheitsbildes angenommen wurden.
Desweiteren ist es unbestritten positiv, dass der Versicherte allein schon bei dem Basistarif meist mehr Leistungen enthalten hat als bei einer GKV. So sind mittlerweile standardmäßig auch Besuche bei einem Heilpraktiker inklusive sowie andere alternative Heilungsmethoden wie z.B. die Akupunktur. Sollten einige Leistungen die in dem angebotenen Tarif nicht beinhaltet sind, gewünscht werden ist es immer möglich weitere Versorgungsbereiche abzudecken.
Das immer wieder auftauchende Problem der Undurchsichtigkeit der Krankenkassen bezüglich der Arztabrechnungen stellt sich bei den PKV grundsätzlich nicht, da jeder Versicherte jegliche Rechnungen direkt von dem behandelnden Arzt erhält. Allerdings muss beachtet werden, dass die Rechnungen grundsätzlich zuerst vorgezahlt werden müssen um sie dann bei der gesetzlichen einzureichen. Somit bleibt es jedem selbst überlassen die Rechnungen selbst zu tragen oder doch die Krankenversicherung übernehmen zu lassen.
Außerdem gibt es keine Zuzahlung bei Medikamenten.
Eine Erleichterung bietet die Versicherung auch für Personen die sich des oftmals im Ausland aufhalten. Sie brauchen keinen Auslandskrankenschein und sind grundsätzlich bei Auslandsaufenthalten versichert.
Wiederum Tarifabhängig ist die komplette Kostenerstattung von Brillen.
Die Erschwernis an einen Arzt gebunden zu sein besteht bei der gesetzlichen nicht. Jeder kann zu dem Arzt gehen an den er sich wenden möchte. Dies kann unter anderem nicht nur Zeit sondern auch Nervensparend sein.
Für Frauen besteht der Vorteil darin, dass die Vorsorgeuntersuchung mehr Leistungen beinhaltet.
Ein großer Unterschied zwischen den zwei Arten der Versicherung besteht darin, dass die Familie zusätzlich versichert werden muss.
Werden also mehrere Personen versichert kann sich das oftmals negativ auf den Beitragssatz auswirken, insbesondere dann, wenn die Familie aus mehreren Kindern besteht und die Frau aufgrund dessen nicht erwerbstätig ist. Auch für den Fall dass aufgrund einer Krankheit eine Haushaltshilfe engagiert werden muss, muss bedacht werden, dass diese Leistung nicht automatisch in dem Tarif eingeschlossen ist.
Grundsätzlich ist allerdings die PKV eine gute Alternative aufgrund ihrer individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.

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